WIR BRINGEN IHRE S C H U L D N € R IN´S SCHWITZEN
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VORGERICHTLICHES / GERICHTLICHES / NACHGERICHTLICHES INKASSO 

 

  • Keine Vertragsbindung/Mitgliedschaft
  • Bei Erfolg wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten. Die Hauptforderung wird Ihnen zu 100% ausgezahlt. Bei teilweisem Erfolg werden die Zahlungen des Schuldner gem. § 367 Abs. 1 BGB zuerst auf sämtliche Kosten (Inkassokosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Detektei- sowie Behördenkosten etc.), dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Hauptforderung verrechnet.
  • Bei Erfolg trägt der Schuldner unsere Kosten
  • Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen Mahnverfahren zahlen Sie lediglich eine geringe Verwaltungspauschale zzgl. der entstandenen Auslagen, wie z.B. Gerichtskosten.

 

Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle!

 

Rufen Sie an, wir beraten Sie ausführlich und unverbindlich, gerne auch bei Ihnen im Büro.

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