Nach fruchtlosem Ablauf vorstehender Maßnahmen leiten unsere qualifizierten Mitarbeiter das gerichtliche Mahnverfahren ein. Sofern hier durch den Schuldner Widerspruch/Einspruch eingelegt wird, beantragen unsere Vertragsanwälte die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht, um auf diese Weise Ihre Forderung zu realisieren.
Sofern kein Widerspruch/Einspruch durch den Schuldner eingelegt wird, leiten wir nach Vorlage des Vollstreckungsbescheides alle notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege. Auch hier erfolgt selbstverständlich eine individuelle Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit.
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